"Es ist für mich kaum zu fassen, wie wenig die ältere Generation politisch unterstützt wird und wie oft ihr die notwendige Wertschätzung verwehrt bleibt. Der Wohlstand, den wir heute in Deutschland genießen, ist in erster Linie der Leistung und dem Einsatz Ihrer Generation zu verdanken. Dafür bin ich unendlich dankbar.
Als Zeichen meiner Wertschätzung möchte ich mich revanchieren und Ihnen mit diesem Unternehmen eine Unterstützung sein, die Ihnen den Alltag erleichtert. Deshalb bieten wir Ihnen Unterstützung, damit Sie sich in Ihrem eigenen Zuhause wohl und sicher fühlen können.
Ihre Bedürfnisse und Wünsche stehen bei uns an erster Stelle. Wir nehmen uns die Zeit, zuzuhören und individuell auf Sie einzugehen – ohne Zeitdruck und mit höchstem Respekt. Und das Beste: Ab dem Pflegegrad 1 können unsere Dienstleistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. So entsteht für Sie keine zusätzliche finanzielle Belastung.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Lebensabend so angenehm und sorgenfrei wie möglich wird. Ich bin für Sie da, wenn Sie Unterstützung brauchen – mit Herz, Empathie und ganz viel Respekt!"
Janus Andresen, Geschäftsführung
Personen, die einen Pflegegrad 1 nach SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) zugewiesen bekommen haben, haben grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme von haushaltsnahen Dienstleistungen durch die Pflegeversicherung. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Tätigkeiten wie Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, der Wäschepflege oder der Zubereitung von Mahlzeiten. Diese Leistungen können im Rahmen des Entlastungsbetrags in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf diese Leistungen dient der Förderung der Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person, indem alltägliche Aufgaben erleichtert werden. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege durch den Pflegegrad anerkannt wurde und die Dienstleistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden.